Haushaltssicherungskonzept

Peinlich ! Kann man dazu nur sagen.

Hausaufgaben wieder einmal nicht gemacht.

Nach der Klatsche von der Revision des Main Taunus Kreises in Bezug auf den Jahresabschluss der Gemeinde Sulzbach für das Jahr 2016, den wir erst im September 2019 beschlossen haben, werden nun erneut Fehler in der Rathausführung aufgedeckt.

Jetzt hat die Verwaltungsführung nämlich das zum Haushaltsplan 2020 erforderliche Haushaltssicherungskonzept schlichtweg verpennt.

Dabei ist die rechtliche Ausgangslage eindeutig:

Ich zitiere teilw. aus der Vorlage:

Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung sind die Kommunen verpflichtet, neben dem Ergebnishaushalt auch den Finanzhaushalt auszugleichen. Der Finanzhaushalt ist dann ausgeglichen, wenn der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können.

Diese Vorgaben zum Haushaltsausgleich wurden von der Gemeinde nicht eingehalten, was dazu führt, dass die Gemeinde auch ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat, welches ebenfalls der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.

Daher muss dieser Beschluss heute nachgeholt werden.

Da nützt es auch nichts wenn man in Presseartikeln die heile Welt in Sulzbach suggeriert, denn die tatsächlichen Fakten, auf die sich die Aufsichtsbehörde bezieht, sehen anders aus.

Wir von den Freien Wählern haben bereits den Gemeindehaushalt abgelehnt, da sich dort u.a.  immer höhere Kosten aufblähen die z.B. aus der wachsenden Personalblase resultieren. Folgerichtig werden wir auch dem Haushaltssicherungskonzept nicht zustimmen