Aufstellung von Bebauungsplänen

Freie Wähler beantragen:

Aufstellung von Bebauungsplänen in den Bereichen, für die aktuell § 34 BauGB gilt.

  1. Dem PBA soll zunächst in einem Gesamtplan die Gebiete aufgezeigt werden, für die aktuell § 34 BauGB gilt.
  2. Die Gemeindeverwaltung soll eine Prioritätenliste erarbeiten, in der ein Ranking vorgeschlagen wird, was die Erstellung von Bebauungsplänen in den genannten Bereichen betrifft.
  3. Im PBA sollen dann die Vorschläge vorgestellt und diskutiert werden mit dem Ziel eine Prioritätenliste zur Aufstellung von Bebauungsplänen zu beschließen. Dabei soll auch ein zeitlicher Rahmen zur Umsetzung der Maßnahmen festgelegt werden.
  4. Die entsprechenden Vorlagen für die Aufstellungsbeschlüsse sind durch die Gemeindeverwaltung zu erarbeiten und in das Gemeindeparlament einzubringen.

Begründung:

Schwalbacher Straße / Mühlstraße
Dort steht ein massiver dreistöckiger Bauklotz.

Viele Bürger fragen sich: Wie ist das möglich und warum stimmt der Gemeindevorstand einem solchen Bauklotz an dieser markanten und ortsprägenden Stelle zu.

Es zeigt wieder einmal: Für einen großen Bauträger wird alles getan, damit dieser zu seiner Gewinnmaximierung kommt. Dies ist leider kein Einzelfall in Sulzbach. Die Großen bekommen fast alles genehmigt und die Kleinen werden gegängelt.

Die Aufgabe wäre gewesen: §34 BauGB genauer zu beachten und umzusetzen.

§ 34 BauGB
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

(1)Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist
(2) Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Rechts, links und gegenüber des neuen 3 geschossigen Wohnblocks stehen lediglich 1-2 geschossige Wohnhäuser, genau dazu hätte  sich auch das neue Bauvorhaben unserer Meinung nach und nach Meinung vieler Sulzbacher Bürger einfügen müssen.

Damit ein solcher Sündenfall nicht mehr vorkommt, haben wird den vorliegenden Antrag gestellt. Aus unserer Sicht ist es primär wichtig auch einen Bebauungsplan rund um das Bürgerhaus aufzustellen. Allein dort befinden sich mehrere Hofreiten, die wir auf keinen Fall 3 geschossig bebaut sehen wollen. Beginnen könnte und sollte dieser B Plan schon an der Ecke Schwalbacher Straße / Mühlstraße, damit z.B. an dieser Stelle sich kein anderer Bauinvestor das Baurecht vom gegenüberliegenden Bauklotz ableiten kann.