Neufassung der Entschädigungssatzung
Freie Wähler lehnen „Diätenerhöhung“ ab !
Die Beschlussvorlage beinhaltet im Wesentlichen 3 Neuerungen
Die Aufwandsentschädigung pro Sitzung (Sitzungsgeld) von derzeit pauschal 20,00 Euro soll künftig 50% der Aufwandsentschädigung betragen, die gemäß der Entschädigungssatzung des Main-Taunus-Kreises bezahlt wird.
Dies bedeutet eine Erhöhung von 5,00 Euro auf künftig 25,00 Euro pro Sitzung.
Hierbei stört uns vor allem der Automatismus, der mit dieser Regelung erfolgt.
Neu ist eine sogenannte Kostenerstattung
Dadurch erhalten die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands bei Verzicht auf die Zusendung der Sitzungsunterlagen in Papierform und bei Teilnahme mit eigenen Endgeräten am digitalen Sitzungsdienst eine monatl. Kostenerstattung in Höhe von 15,00 Euro.
Schon seit längerem ist dies bei einigen Gemeindevertretern gängige Praxis und soll nun extra vergütet werden.
Darin sehen wir eine Ungleichbehandlung der Parlamentarier und eine Diskriminierung derjenigen, die gerne auf das Papier verzichten möchten, jedoch auf Grund der fehlenden technischen Voraussetzungen weiterhin auf die Papierform angewiesen sind.
Insgesamt gönnt sich hier die Politik eine üppige Erhöhung, was wir in Zeiten der Corona Krise als völlig inakzeptabel ansehen.
Als dritten Punkt in der Entschädigungssatzung sehen wir etwas erfreuliches, was voll und ganz unsere Befürwortung findet.
Dabei geht es um die monatl. Dienstaufwendungsentschädigung für diejenigen, die bei der Feuerwehr besondere Dienste ausüben.